Ratgeber
Fenstergriff defekt - zahlt Mieter oder Vermieter?
Kurz gesagt: Für die Instandhaltung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig (§ 535 BGB). Eine wirksame Kleinreparaturklausel kann kleine Reparaturen an häufig genutzten Teilen - dazu zählt der Fenstergriff meist - bis zu einem Höchstbetrag dem Mieter zuweisen.
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Kein Rechtsrat, aber die Grundlagen
Dieser Ratgeber erklärt die übliche Rechtslage verständlich. Im Streitfall oder bei größeren Beträgen hilft der Mieterverein oder eine Rechtsberatung weiter.
Grundregel: der Vermieter hält instand
§ 535 Abs. 1 BGB formuliert es so: Der Vermieter „hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“. Ein defekter Fenstergriff, ein ausgeschlagenes Getriebe oder ein klemmendes Fenster fallen zunächst in seine Verantwortung.
Die Ausnahme: Kleinreparaturklausel
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Sie kann kleine Reparaturen an Teilen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, dem Mieter auferlegen. Ein Fenstergriff gehört typischerweise dazu. Wirksam ist die Klausel nur mit Obergrenzen:
- pro Einzelreparatur ein begrenzter Betrag (in der Rechtsprechung meist rund 100 bis 120 Euro),
- pro Jahr eine Gesamtobergrenze (oft an einem kleinen Prozentsatz der Jahreskaltmiete festgemacht),
- und nur für die reine Reparatur - nicht anteilig, wenn die Kosten die Einzelgrenze übersteigen.
Wichtig zu wissen
Übersteigt die Rechnung die vereinbarte Einzelgrenze, trägt in der Regel der Vermieter die gesamten Kosten - nicht nur den Teil über der Grenze. Und: Reparierst du selbst, kannst du oft nur den Materialpreis geltend machen.
Was das praktisch heißt
- Neuer Griff für wenige Euro: Mit wirksamer Klausel meist Mietersache - oft günstiger selbst gewechselt (Standardgriff Werbung + Anleitung).
- Getriebe/Fenster defekt: Größere Reparatur - meist Vermietersache. Melde den Schaden schriftlich.
- Keine oder unwirksame Klausel: Vermieter zahlt.
Vorgehen
- Schaden dokumentieren (Foto) und dem Vermieter schriftlich melden.
- Mietvertrag auf eine Kleinreparaturklausel und deren Grenzen prüfen.
- Bei Unsicherheit den Mieterverein fragen, bevor du selbst beauftragst.
Häufige Fragen
Muss der Mieter einen kaputten Fenstergriff selbst zahlen?
Nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält und der Betrag unter der vereinbarten Einzelgrenze liegt (meist rund 100 bis 120 Euro). Ohne solche Klausel oder bei größeren Reparaturen zahlt der Vermieter.
Zählt ein Fenstergriff zu den Kleinreparaturen?
In der Regel ja, weil der Griff dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegt. Ein ausgeschlagenes Getriebe oder ein defektes Fenster gelten dagegen meist als größere Reparatur und sind Vermietersache.
Was, wenn die Reparatur teurer ist als die Klausel-Grenze?
Dann trägt üblicherweise der Vermieter die gesamten Kosten, nicht nur den Teil oberhalb der Grenze. Eine anteilige Beteiligung des Mieters ist bei Überschreiten der Einzelgrenze in der Regel nicht zulässig.
Quelle zu diesem Abschnitt: § 535 BGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de). Das ersetzt keine Rechtsberatung - im Streitfall entscheidet der Einzelfall.
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